Die Mitgliedschaft im Verein

Sport in der Gemeinschaft ist am schönsten, er fördert soziale Kontakte und das Gemeinschaftsgefühl. Die Mitglieder einer jeden Gemeinschaft haben sich aber bestimmten Regeln zu unterziehen. So auch die Mitglieder unseres Vereins. Die einzelnen Regeln haben wir selbst aufgestellt oder sie sind aufgrund der Besonderheiten eines Schießsportvereins, im Hinblick auf Sicherheit für den Menschen, seiner persönlichen Daten und dem Umgang mit "Material" durch fremddefinierte Verhaltensregeln bestimmt.

So gelten folgende zum Beispiel besondere Regeln für den Erwerb einer Mitgliedschaft in unserem Verein:

 
  • schriftlicher Antrag (antrag.pdf)
  • sie/er wird von einem Paten bis zur eigenen Mitgliedschaft begleitet
  • regelmäßige Teilnahme an allen Schießveranstaltungen des Vereins
  • persönliche Schutzausrüstung wie Schießbrille und Gehörschutz müssen selbst angeschafft werden
  • bis zur eigenen Mitgliedschaft sind Gastbeiträge für die Schießstandbenutzung zu entrichten (10 € pro Trainingsabend)
  • die Kosten für Munition trägt der/die Anwärter/in selbst, Waffen werden gestellt und sind pfleglich zu behandeln
  • 50 Euro Aufnahmegebühr, fällig wenn über den Aufnahmeantrag positiv entschieden wurde
  • sie/er sollte sich umgehend mit den Sachkunderegeln vertraut machen
  • über einen Aufnahmeantrag wird durch Mehrheitsbeschluss der Mitgliederversammlung entschieden
  • Passantrag für den Dachverband mit Lichtbild (passantrag.pdf) ist dem Aufnahmeantrag beizufügen

Wir sind an der Stärkung unseres Vereins sehr interessiert und bieten daher jedem, der Freude und ernsthaftes Interesse am Schießsport hat an, sich unverbindlich im Rahmen eines Gastschießens über uns und unseren Verein zu informieren.