Datenschutz beim Mülheimer Sportschützen 1984 e.V.

nach der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

ab 25.5.2018

 

Verantwortlich für den Datenschutz ist der Verein, Mülheimer Sportschützen 1984 e.V., vertreten durch seinen Vorstand (eingetragen beim Amtsgericht Mülheim an der Ruhr).

Ansprechpartner für Fragen zum Datenschutz ist der 1. Vorsitzender, Michael Szablewski, Klotzdelle 9, 45472 Mülheim.

 

Welche Daten nutzen wir?

Wir verarbeiten personenbezogene Daten unserer Mitglieder aufgrund ihrer Zustimmung nach Art.6 Abs. 1a DSGVO. Dazu gehören: Name, Anschrift, Geburtsdatum und -ort, die Festnetz- und ggf. die Mobilrufnummer. Dieses geschieht im Einklang mit den Bestimmungen der DSGVO und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG):

a. Zur Erfüllung vertraglicher und gesetzlicher Pflichten (vertragliche Pflichten Art. 6 Abs.1b DSVGO).

b. Für den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz unserer Sportschützen

c. Zur Erfüllung von Auskunfts- und Meldepflichten nach dem WaffG und den entsprechenden Verordnungen (Art. 6 Abs. 1c oder 1e DSGVO)

d. Wettkampf- und Ergebnislisten, Leistungsnachweise sowie historische Unterlagen und Dokumente.

 

Wer bekommt diese Daten?

a. Innerhalb des Vereins haben alle Mitglieder einen durch Passwort geschützten Zugang zu diesen Daten. Dies ist im Rahmen einer gepflegten Vereinskultur unumgänglich.

b. Der Bund Deutscher Sportschützen, Landesverband 4 (BDS LV4), dem der Verein als Mitglied angehört.

c. Der Polizeipräsident Essen als zuständige Erlaubnisbehörde.

 

Wer bekommt noch diese Daten?

Mit Ausnahme der vorgenannten Stellen werden keinerlei Daten durch den Verein an andere Personen oder Institutionen weitergegeben.

 

Wie lange werden diese Daten gespeichert?

Der Verein Mülheimer Sportschützen 1984 e.V. ist als eingetragener Sportverein Bestandteil der Mülheimer Sportkultur und somit auch gelebte Sportgeschichte. Hierzu gehört es, dass Daten sowohl aus der Gründungsphase als auch Daten aus dem vergangenen und laufenden Sportbetrieb als historische Nachweise gespeichert werden. Der Verein beruft sich hiermit ausdrücklich auf die Ausnahmen von der Löschungspflicht nach Art. 17 DSGVO und dem Recht auf Vergessenwerden.

 

Welche Datenschutzrechte habe ich?

Jedes Mitglied des Vereins hat das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSVGS, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO und das Recht auf Widerspruch aus Art. 21 DSVGS. Beim Auskunfts- und Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach den Paragraphen 34 und 35 BDSG. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht nach Art. 77 DSVGS.

 

Mülheimer Sportschützen 1984 e.V.

Registergericht: Amtsgericht Duisburg

VR-Nummer: 51051